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Anmeldung & Zulassung

Alle Personen, die an der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz eine Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin (UO 202) und/oder Diplomstudium Zahnmedizin (UO 203) anstreben, mssen am Aufnahmeverfahren teilnehmen.

Die zur Verfgung stehenden Studienpltze fr das Diplomstudium Human- und Zahnmedizin werden durch das Aufnahmeverfahren vergeben. Außerdem gilt fr  die Studienrichtung Humanmedizin die „Kontingentregelung“ .

Studienbewerber*innen, die aufgrund des Aufnahmeverfahrens einen Studienplatz erhalten, mssen die Zulassungsvoraussetzungen zu ordentlichen Studien nachweisen:

  • Mit österreichischer Vorbildung: erfolgreiche Ablegung der Reifeprfung/Matura (oder ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ) 
  • Informationen fr Studienbewerber*innen mit auslndischer Vorbildung bzw. Drittstaatsangehörige 

Zulassungsfristen

Bitte beachten Sie, dass seit dem Wintersemester 2022/23 aufgrund einer Novelle des Universittsgesetzes neue, krzere Fristen fr die Meldung der Fortsetzung des Studiums- (¸é³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ) und die Zulassung gelten. Die Meldung der Fortsetzung ist fr alle Studien und auch die Universittslehrgnge fr das Sommersemester 2026 nur mehr bis sptestens 31.03.2026 möglich. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, wird das Studium automatisch geschlossen und Sie können keine Studienleistungen erbringen.

Diplomstudium Human- und Zahnmedizin

Allgemeine Zulassungsfrist fr Studienrichtungen
mit Zulassungs- und Aufnahmeverfahren

Verlngerte allgemeine Zulassungsfrist fr Studienrichtungen mit Zulassungs- und Aufnahmeverfahren bis:

(PhD & Dr. sci. med.)

SS 202607.01. – 05.02.202631.03.2026 (30.04.2026)
WS 2026/2717.08. – 04.09.202631.10.2026 (30.11.2026)
SS 202707.01. – 05.02.202731.03.2027 (30.04.2027)

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Allgemeine Zulassungsfrist und Meldung der Fortsetzung der Studien (¸é³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ)
SS 2026:07.01. – 31.03.2026
WS 2026/27:09.07. – 31.10.2026
SS 2027:07.01. – 31.03.2027

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Latein

Zusatzprfung in der Form einer Ergnzungsprfung an der Universitt

Absolvent*innen einer höheren Schule ohne Pflichtgegenstand Latein, Absolvent*innen der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ sowie Absolvent*innen eines bereits abgeschossenen Studiums haben gemß § 4 Abs. 1 lit. a der Universittsberechtigungsverordnung (UBVO 1998), letzte Änderung BGBl. II Nr. 258/2018 idgF, vor Abschluss des ersten Studienabschnittes der Diplomstudien Human- und Zahnmedizin eine Zusatzprfung aus Latein abzulegen.

Das Erfordernis zur Absolvierung der Zusatzprfung aus Latein entfllt gemß § 4 Abs 2 UBVO, wenn StudienwerberInnen Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen haben.

Bei nichtfristgerechter Ablegung der Zusatzprfung aus Latein, kann der erste Studienabschnitt der Diplomstudien Human- oder Zahnmedizin nicht abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die Zusatzprfung aus Latein nachgewiesen werden muss bevor die letzte Prfung des ersten Studienabschnitts in den Diplomstudien Human- oder Zahnmedizin abgelegt werden kann.

Die Zusatzprfung aus Latein kann gemß § 6 Abs. 2 UBVO in Form einer Ergnzungs- prfung an einer Universitt absolviert werden. Sie stellt eine universitre Prfung dar und richtet sich auch nach den an der Universitt geltenden Prfungsbestimmungen (insbesondere Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“).

Inhaltlich entspricht die Zusatzprfung aus Latein dem Lehrplan fr die Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen aus dem Fach Latein.

Die erforderliche Zusatzprfung aus Latein kann daher zum einen an der Karl-Franzens-Universitt Graz beim treffpunkt sprachen - Zentrum fr Sprache, Plurilingualismus und Fachdidaktik, Johann-Fux-Gasse 30/I, 8010 Graz, abgelegt werden. Dazu ist es notwendig, sich als Mitbeleger an der Karl-Franzens-Universitt Graz zu inskribieren.

Fr Studierende der Diplomstudien Human- und Zahnmedizin bietet darber hinaus auch die Med Uni Graz die Möglichkeit der Absolvierung der Zusatzprfung aus Latein an:  Studierende, welche die Ergnzungsprfung aus Latein absolvieren mssen, wird eine Vorlesung mit Übung (VU) unter dem Titel „Terminologie der medizinischen Fachsprache - Vorbereitung zur Latinum-Ergnzungsprfung“ mit schriftlicher Abschlussprfung angeboten.

Biologie und Umweltkunde

Die laut Universittsberechtigungsverordnung (UBVO) erforderliche Zusatzprfung aus Biologie und Umweltkunde entfllt fr Antrge auf Zulassung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin ab dem Wintersemester 2019/20. (Beschluss der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz – veröffentlicht im Mitteilungsblatt vom 28.11.2018)

Kontakt

Organisationseinheit Studienmanagement 
Neue Stiftingtalstraße 6 WEST – P 03
8010 Graz
T: +43 316 385 73685, 73687, 73688 & 71614