Die Habilitation ist in vielen europischen Lndern die hochrangigste Hochschulprfung und gilt als Nachweis fr eine hervorragende wissenschaftliche oder knstlerische Qualifikation. Im Rahmen des Habilitationsverfahrens wird festgestellt, dass das Fach durch die Habilitand*innen in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten werden kann. Mit der Habilitation erfolgt die Erteilung der „Lehrbefugnis (venia docendi) fr ein ganzes wissenschaftliches oder knstlerisches Fach“ (vgl. § 103, UG 2002, österreichisches Universittsgesetz 2002). Damit ist das Recht verbunden, die wissenschaftliche oder knstlerische Lehre an einer Universitt mittels deren Einrichtungen frei auszuben sowie wissenschaftliche oder knstlerische Arbeiten (§§ 81 bis 83, § 124) zu betreuen und zu beurteilen.