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Ethikkommission

Die Ethikkommission der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz wurde auf Basis des Universittsgesetzes 2002 eingerichtet und ist Leit-Ethikkommission fr multizentrische Arzneimittelprfungen.

Die Ethikkommission beurteilt klinische Prfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandte medizinische Forschung am Menschen unter Beachtung der Grundstze der Deklaration von Helsinki, der ICH-GCP Guidelines und unter Einhaltung der einschlgigen Regelungen des österreichischen Arzneimittelgesetzes, des österreichischen Medizinproduktegesetzes, des Stmk. Krankenanstaltengesetzes, des Bundesgesetzes ber Krankenanstalten und Kuranstalten sowie aller anderer in Betracht kommenden einschlgigen Rechtsvorschriften auf ihre ethische Unbedenklichkeit.

Die Ethikkommission ist beim des US Departments of Health and Human Services registriert: IRB00002556. 

Aufgrund des erhöhten Studienaufkommens und begrenzter Kapazitten in der EK-³Ò±ð²õ³¦³ó´Ú³Ù²õ²õ³Ù±ð±ô±ô±ð kann es aktuell zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Wir bitten um Ihr Verstndnis und entschuldigen uns fr die entstandene Wartezeit.

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Neue Stiftingtalstraße 6 - West, P 08
8010 Graz
T: +43 316 385 71400

Campus Med Uni Graz | Foto: David Schreyer

Erreichbarkeit

  • Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 14.00 Uhr
  • Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr
  • Außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung
     
  • Die Behandlung von Antrgen erfolgt im Regelfall in den Sitzungen der Ethikkommission, die monatlich stattfinden. Die Sitzungen der Ethikkommission sind nicht öffentlich. Werden Antragsteller*innen und/oder Prfarzt*innen zur Sitzung eingeladen, können bis zu drei Projektmitarbeiter*innen mitgebracht werden. Vertreter*innen des*der Sponsors*Sponsorin werden auf Wunsch im Rahmen der Sitzung bei der Behandlung des betreffenden Antrages Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.
Sitzungen

Sitzungen

Entsprechend der ³Ò±ð²õ³¦³ó´Ú³Ù²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ mssen alle Auskunftspersonen, ebenso wie befangene Kommissionsmitglieder whrend der internen Diskussion und der Beschlussfassung der Kommission den Sitzungsraum verlassen. Antragsteller*innen bzw. Prfrzt*innen werden im Falle der Anwesenheit das Ergebnis der Beratungen sofort mitgeteilt. Der Beschluss wird schriftlich blicherweise sptestens zwei Tage nach der Sitzung ausgestellt. Sollten in der Sitzung Änderungen/Ergnzungen des Protokolls, der Patient*inneninformation, etc. beschlossen werden, mssen diese innerhalb einer Frist von drei Monaten vorgelegt werden, anderenfalls gilt das Projekt als zurckgezogen und muss gegebenenfalls neu eingereicht werden.