Betroffene an der Med Uni Graz sind:
Forschung: Â鶹ƵµÀ der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu Forschungszwecken
Nach der DSGVO haben die Betroffenen ein Auskunftsrecht (Art. 15), ein Recht auf Berichtigung (Art. 16), ein Recht auf Löschung (Art. 17), ein Recht auf Einschrnkung der Verarbeitung (Art. 18), ein Recht auf Datenbertragbarkeit (Art. 20) sowie ein Recht auf Widerspruch (Art. 21).
Begehren sind grundstzlich in schriftlicher Form inkl. nherer Angaben per E-Mail oder postalisch an die genannten Kontaktdaten zu stellen.
An der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz können diese Betroffenenrechte wie folgt wahrgenommen werden:
Wir weisen auf Ihre Mitwirkungspflicht bei der Antragstellung eines Auskunftsbegehrens hin. Daher bitten wir Sie höflichst uns mitzuteilen, in welchem Zusammenhang (zB. Mitarbeiter*in, Studierende, Bewerber*in, etc.) bzw. welche verarbeiteten Daten oder auf welche Informationen sich Ihr Auskunftsbegehren bezieht.
Mitarbeiter*innen und Studierende können ber die E-Mail Adresse der Med Uni Graz (keine Auskunft ber besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten, Glaubensbekenntnis, etc.) ihr Begehren stellen.
In allen brigen Fllen ist ein ±õ»å±ð²Ô³Ù¾±³Ù³Ù²õ²Ô²¹³¦³ó·É±ð¾±²õ in Form eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig.