Â鶹ƵµÀ

Zulassung

Die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft setzt den Abschluss eines pflegewissenschaftlich relevanten Bachelorstudiums an einer anerkannten in- oder auslndischen tertiren Ausbildungseinrichtung voraus. Die Entscheidung ber die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft obliegt in erster Instanz dem Rektorat der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz.

Antragstellung

Um sich fr das Masterstudium Pflegewissenschaften anzumelden, fhren Sie bitte online eine Studienvoranmeldung durch.

Sollten Sie ber einen aktiven MEDonline-Account verfgen (Studierenden- oder Bediensteten-Account) nutzen Sie bitte diesen Account um die Applikation „Meine Studienvoranmeldungen“ aufzurufen. Sollten Sie derzeit ber keinen aktiven MEDonline-Account verfgen, klicken Sie , um einen MEDonline-Basisaccount fr die Abgabe Ihrer Studienvoranmeldung einzurichten.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Studienvoranmeldung bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen kann.

Zulassungfristen

Allgemeine Zulassungsfrist und Meldung der Fortsetzung der Studien (Rckmeldung)Erweiterte allgemeine Zulassungsfrist fr die erstmalige Einschreibung vom Doktoratsstudium Pflegewissenschaft (Dr. rer. nat.)
SS 202607.01. – 31.03.202607.01.2026 – 30.04.2026
WS 2026/2709.07. – 31.10.202609.07.2026 – 30.11.2026
SS 202707.01. – 31.03.202707.01.2027 - 30.04.2027

 

Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, werden Sie ersucht zustzlich zu den oben genannten Unterlagen einen Nachweis ber Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europischen Referenzrahmens fr Sprachen vorzuweisen. 

Bitte beachten Sie, dass die Überprfung der Zulassungsvoraussetzungen ein individuelles Verfahren ist, das einer gewissen Bearbeitungszeit bedarf.

Nach Überprfung Ihrer Unterlagen werden Sie von uns ber das Ergebnis informiert. 

Organisationseinheit Studienmanagement

FB Zulassung durchfhren 
T: +43 316 385 71614 & 73688

³Õ±ð°ù±è´Ú±ô¾±³¦³ó³Ù³Ü²Ô²µ²õ±ð°ù°ì±ô°ù³Ü²Ô²µ

Im Zuge Ihrer Ausbildung an der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz werden Sie Kenntnis von Daten erhalten, die einzelnen Personen oder Personengruppen zugeordnet werden können. Daher ist es notwendig eine ³Õ±ð°ù±è´Ú±ô¾±³¦³ó³Ù³Ü²Ô²µ²õ±ð°ù°ì±ô°ù³Ü²Ô²µ zu unterschreiben, mit deren Unterschrift Sie sich zur Geheimhaltungspflicht laut österreichischem Datenschutzgesetz verpflichten. Die ³Õ±ð°ù±è´Ú±ô¾±³¦³ó³Ù³Ü²Ô²µ²õ±ð°ù°ì±ô°ù³Ü²Ô²µ wird Ihnen im Zuge der Zulassung ausgehndigt.