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³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ

Personen ohne Reifeprfung erlangen durch Ablegung der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ die allgemeine Universittsreife fr Bachelorstudien und Diplomstudien einer Studienrichtungsgruppe.
Der erfolgreiche Abschluss der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ berechtigt Sie zur Zulassung zu allen Studien jener Studienrichtungsgruppe, fr welche die Studienberechtigung erworben wurde. Beachten Sie jedoch eventuelle Zulassungsbeschrnkungen zu einzelnen Studien! Informationen dazu erhalten Sie bei den jeweiligen Bildungseinrichtungen.
Fr die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin: Aufnahmeverfahren Med Uni Graz
 
Zur ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ sind Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig ber die Erfllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung fr das angestrebte Studium nachweisen, zuzulassen.
 
Die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ umfasst fnf Prfungen.
Fr die Studienrichtungsgruppe I (Humanmedizin/Zahnmedizin) sind folgende Prfungsfcher positiv zu absolvieren:

  •     Aufsatz ber ein allgemeines Thema
  •     Biologie
  •     Physik 1
  •     Chemie 2
  •     Wahlfach

Das Ansuchen um Zulassung zur ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ unterliegt keinen Fristen und kann somit das ganze Jahr eingereicht werden.

Antrag auf Zulassung

Bevor Sie einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigung stellen können, ist ein Beratungsgesprch mit dem zustndigen Referenten durchzufhren. Fr eine Terminvereinbarung ist der zustndige Referent zu kontaktieren:

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl ÖTTL
Lehrstuhl fr Physiologische Chemie
Neue Stiftingtalstraße 6/III
8010 Graz
+43 316 385 72121
karl.oettl(at)medunigraz.at

Wird die Antragstellung vom Referenten bewilligt, können Sie den Antrag auf Zulassung zur ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ in der Organisationseinheit Studienmanagement einreichen.

Ein vollstndiger Zulassungsantrag wird von der Organisationseinheit Studienmanagement dem zustndigen Referenten fr die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ zugesandt. Nach Erledigung des Antrages durch den Referenten, wird dieser der Organisationseinheit Studienmanagement retourniert.

Die Organisationseinheit Studienmanagement erstellt einen Bescheid, welcher Ihnen per Post zugesandt wird. Nach Erhalt des Bescheides drfen die im Bescheid angefhrten Prfungen abgelegt werden. Nach Ablegung der fnf Prfungen wird Ihnen ein Studienberechtigungszeugnis ausgestellt.
Dieses Studienberechtigungszeugnis gilt fr jede Universitt an der ein Studium der jeweiligen Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist.

±Ê°ù´Ú³Ü²Ô²µ²õ±¹´Ç°ù²ú±ð°ù±ð¾±³Ù³Ü²Ô²µ

Die Art der ±Ê°ù´Ú³Ü²Ô²µ²õ±¹´Ç°ù²ú±ð°ù±ð¾±³Ù³Ü²Ô²µ ist der*dem Kandidat*in freigestellt. Sie*er kann sich im Selbststudium vorbereiten oder am Studienberechtigungslehrgang teilnehmen.
 
Dieser Studienberechtigungslehrgang kann als Vorbereitung auf die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ besucht werden und wird an der Karl-Franzens-Universitt Graz angeboten.

Zum Besuch sind berechtigt:

    Bewerber/innen, die mit Bescheid des Rektors zur ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ zugelassen wurden.
    Solche Bewerber/innen, die einen Antrag auf Zulassung gestellt haben, oder die Absicht haben, in naher Zukunft einen Antrag auf Zulassung zu stellen. 

Wer sich ohne Vorbereitungslehrgang eigenstndig auf die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ vorbereitet, kann sich bezglich Informationen zum Prfungsstoff direkt an den*die Prfer*in wenden. Der Prfungstermin ist, wenn keiner von dem*der Prfer*in bekannt gegeben wurde, mit dem*der Prfer*in zu vereinbaren.

Informationen zur Prfung

Die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²ú±ð°ù±ð³¦³ó³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ²õ±è°ù´Ú³Ü²Ô²µ ist grundstzlich bei den vom Rektorat bestellten Prfer/innen abzulegen. Eine eventuelle Anrechnung von positiv abgelegten Prfungen ist mit dem zustndigen Referenten beim Beratungsgesprch abzuklren.  

Zweiter Bildungsweg

Informationen ber den zweiten Bildungsweg erhalten Sie auf der Website des Bundesministerium fr Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Website der Arbeiterkammer fr Steiermark.

Kontakt

Claudia Rabl 
Neue Stiftingtalstraße 6 WEST | Gebude P | 3. Stock
8010 Graz
T: +43 316 385 73685