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Fachausbildung Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Mittels Verordnung des Rektorats der Med Uni Graz wird eine Vergabe von Studienpltzen ohne Teilnahme am Aufnahmeverfahren an Studienwerber*innen, die sich bereits in Ausbildung zur*zum Fachrztin*Facharzt fr Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie befinden, geregelt.

Sollten Sie Studienabschlsse aus dem Ausland nachweisen, beachten Sie bitte auch die Bestimmungen ber allfllige notwendige Beglaubigungs- sowie Übersetzungsvorschriften. Im Bedarfsfalle sind diese bereits bei Antragstellung mit einzureichen.

Anzahl der Studienpltze

In jedem Studienjahr werden insgesamt zwei Studienpltze vergeben, wobei die Pltze nicht zwingend gleichmßig auf die beiden Semester verteilt werden, sondern alle Pltze je nach Bedarf auch schon im Wintersemester konsumiert werden können bzw. bei Verfgbarkeit auch erst im Sommersemester.

Antragsberechtigt sind ...

... Personen, die bereits ein Diplomstudium der Human- oder der Zahnmedizin an einer inlndischen oder gleichwertigen auslndischen anerkannten postsekundren Bildungseinrichtung abgeschlossen haben und sich bereits in Ausbildung zur*zum Fachrztin*Facharzt fr Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie befinden und somit einen Studienplatz fr das noch nicht absolvierte Diplomstudium Human- oder Zahnmedizin benötigen, um das bereits absolvierte Studium zu ergnzen.

Antrag

Der Antrag auf einen Studienplatz ist mittels vorgesehenem Formular fristgerecht und vollstndig per Email an studium(at)medunigraz.at in der OE Studienmanagement einzubringen.

Erforderliche Unterlage

  • Urkunde ber den positiven Abschluss (Bescheid/Diplom ber die Verleihung des akademischen Grades) des Diplomstudiums Humanmedizin (O202) oder des Diplomstudiums Zahnmedizin (O203) an der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz oder eines an einer inlndischen oder gleichwertigen auslndischen postsekundren Bildungseinrichtung absolvierten quivalenten Studiums
  • Besttigung ber einen Ausbildungsplatz zur Fachrztin/zum Facharzt fr Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie von einer dazu berechtigten Fachausbildungssttte. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Besttigung.
  • Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises
  • Im Bedarfsfalle: Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache bzw. Beglaubigungsnachweise bei Abschlussdiplomen aus dem (EU-)Ausland 

Fristen

Folgende Antragsfristen auf einen Studienplatz gelten wie folgt:

  • Fr die Zulassung im Wintersemester: 24. August bis 07. September
  • Fr die Zulassung im Sommersemester: 01. Mrz bis 15. Mrz 
     

Vergabe der Studienpltze

Vollstndig in der OE Studienmanagement eingelangte Antrge werden nach dem Kriterium des zeitlichen Einlangens gereiht und vom Rektorat in weiterer Folge vergeben.

Bitte beachten Sie, dass nicht vollstndig eingereichte Antrge bei der Vergabe der Pltze nicht bercksichtigt werden!!

Auf die Zuerkennung eines Studienplatzes gemß der dafr erlassenen Verordnung besteht kein Rechtsanspruch.