Der Betriebsrat vertritt das wissenschaftliche Personal der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz. Der Betriebsrat ist weisungsungebunden, trifft als Kollegialorgan seine Entscheidungen mit der Mehrheit seiner Mitglieder und ist ehrenamtlich und unentgeltlich ttig. Er hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer*innen im Betrieb wahrzunehmen, zu fördern und darauf zu achten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Vertrge, Erlsse und Verordnungen eingehalten und durchgefhrt werden.