​​Der Senat gehört neben dem Rektorat und dem Universittsrat zu den obersten Leitungsorganen der Universitt. Zu seinen Hauptaufgaben zhlen u. a. die Erlassung der Satzung, die Genehmigung von Curricula, die Mitwirkung an Habilitations- und Berufungsverfahren und die Erstellung eines Dreiervorschlages an den Universittsrat fr die Wahl der*des Rektorin*Rektors. Der Senat setzt sich aus allen Gruppen von Universittsangehörigen (Universittsprofessor*innen, Angehörige des Mittelbaus und des allgemeinen Universittspersonals sowie Studierende) zusammen.