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Studienbeitrag
  • Ordentliche Studierende aus Österreich, EU-/EWR-Lndern und der Schweiz, sowie Drittstaatsangehörige welche EU-/EWR-Staatsangehörigen sind, sind vom Studienbeitrag befreit, sofern Sie die vorgesehene Studienzeit eines Bachelorstudiums, Masterstudiums, Doktoratsstudiums oder eines Studienabschnittes eines Diplomstudiums um nicht mehr als zwei Semester berschreiten. Wird die beitragsfreie Zeit berschritten, ist ein Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 zu entrichten. Unter gewissen Voraussetzungen kann ein beantragt werden.

  • Ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten wird grundstzlich ein Studienbeitrag in Höhe von € 726,72 je Semester vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind Studierende die Angehörige eines in der angefhrten Staates oder Gebietes sind. Diese sind generell whrend des gesamten Studiums vom Studienbeitrag befreit. 
    Studierende die einen anderen Aufenthaltstitel als den Aufenthaltstitel fr Studierende besitzen oder die Voraussetzungen gemß erfllen, können eine Gleichstellung des Studienbeitrages beantragen - fr gleichgestellte Drittstaatsangehörige gelten dieselben Studienbeitragsregelungen wie fr Studierende aus Österreich, EU-/EWR-Lndern und der Schweiz. 

  • Außerordentliche Studierende die zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen oder zum Studium fr die Gleichwertigkeit (Nostrifizierung) zugelassen sind, haben unabhngig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltstitel einen Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 je Semester zu entrichten. Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universittslehrgang teilnehmen oder den Vorstudienlehrgang besuchen, sind vom Studienbeitrag befreit.

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Der Ö±á-µþ±ð¾±³Ù°ù²¹²µ ist jedes Semester von allen ordentlichen und außerordentlichen Studierenden zu entrichten. Der Ö±á-µþ±ð¾±³Ù°ù²¹²µ wird im Falle einer Studienbeitragsvorschreibung zusammen dem Studienbeitrag eingehoben, ist jedoch auch von Studierenden zu bezahlen die vom Studienbeitrag befreit sind.

Der Ö±á-µþ±ð¾±³Ù°ù²¹²µ im Studienjahr 2025/26 ²ú±ð³Ù°ù²µ³Ù € 25,20 je Semester.

Kontakt

Irene Egger-Osterberger 
T: +43 316 385 73687

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Fr Studierende gibt es zahlreiche Förderprogramme zur finanziellen Untersttzung. Neben allgemeinen Beihilfen werden auch zahlreiche Preise und Stipendien fr besondere Leistungen oder spezielle Vorhaben ausgezahlt.

Kontakte werden bei der jeweiligen Studienförderung angefhrt.