Die im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prfungen sind Prfungen im Sinne des UG 2002.
Zur Absolvierung der im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prfungen werden die Bewerber*innen als außerordentliche Studierende zum Studium der Humanmedizin zugelassen.
Eine Berechtigung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit beschrnkter Platzzahl ist mit der Zulassung als außerordentlicher Studierender nicht verbunden.
Der Stichprobentest ist keine Prfung gemß UG 2002 und kann nur einmal abgelegt werden.
Nach positiver Beurteilung der auferlegten Prfungen – laut Auflagenbescheid- und allenfalls der Abfassung der Diplomarbeit ist die Nostrifizierung beendet. Es kann der Abschlussbescheid zur Nostrifizierung erstellt werden.