Â鶹ƵµÀ

Nostrifizierung

Der Nachweis ber die fr das Nostrifizierungsverfahren notwendigen Deutschkenntnisse (zumindest auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europischen Referenzrahmens fr Sprachen) ist unbedingt Voraussetzung fr die Beantragung einer Nostrifizierung Human-oder Zahnmedizin und darf nicht lter als 2 Jahre sein!

Nostrifizierung ist die Anerkennung eines auslndischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inlndischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums durch das fr Studienangelegenheiten zustndige Organ einer Universitt bzw. durch das Fachhochschulkollegium. Das bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Fhrung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Berechtigung zur Ausbung eines Berufes, die in Österreich mit einem Studienabschluss verbunden ist.

Stichprobentest fr die Nostrifizierung Humanmedizin

Der Stichprobentest zur Nostrifizierung des Studiums der Humanmedizin wird seit dem Jahr 2017 von allen Â鶹ƵµÀn Universitten Österreichs gemeinsam durchgefhrt. Nostrifizierungswerber*innen sind berechtigt, an diesem Stichprobentest einmal teilzunehmen. Abhngig vom Ergebnis des Stichprobentests werden den Kandidat*innen­ durch die Â鶹ƵµÀ Universitt, bei der sie um Nostrifizierung angesucht haben, weitere Auflagen fr die Nostrifizierung auferlegt.

Österreichweite Termine fr Stichprobentests

Folgende Termine fr die Stichprobentests des Jahres 2025 wurden festgelegt: 

  • Med Uni Innsbruck, 05.02.2025 (deadline 12.12.2024)
  • Med Uni Wien, 13.05.2025 (deadline 09.04.2025)
  • Med Uni Graz, 24.09.2025 (deadline 27.08.2025)

¹ó³¦³ó±ð°ù

  • Innere Medizin, Chirurgie und Kinderheilkunde – je 30 Fragen
  • Neurologie, Gynkologie, Dermatologie und Notfallmedizin – je 25 Fragen
  • Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunden, Psychiatrie, Augenheilkunde je 20 Fragen.
  • Der Test gilt als positiv absolviert wenn je Fach mindestens 60% erreicht wurden.

Ergebnis des Stichprobentests

Stichprobentest positiv

Bewerber*innen, welche zumindest 6 Fachbereiche von 10 positiv absolviert haben (6 oder mehr) werden im Nostrifizierungsbescheid Prfungen fr die negativen Fachbereiche und allenfalls die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit vorgeschrieben.
Aufgrund der lnderspezifischen Unterschiede sind Prfungen aus den Fachbereichen Rezeptierkunde (Pharmakologie) und Gerichtliche Medizin jedenfalls vorzuschreiben.

Stichprobentest negativ

Bewerber*innen, welche weniger als 6 Fachbereiche von 10 positiv absolviert haben (5 oder weniger) werden im Nostrifizierungsbescheid Prfungen des Regelstudiums und allenfalls die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit vorgeschrieben.
Aufgrund der lnderspezifischen Unterschiede sind Prfungen aus den Fachbereichen Rezeptierkunde (Pharmakologie) und Gerichtliche Medizin jedenfalls vorzuschreiben.

Nostrifizierung nach Stichprobentest

Die im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prfungen sind Prfungen im Sinne des UG 2002.

Zur Absolvierung der im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prfungen werden die Bewerber*innen als außerordentliche Studierende zum Studium der Humanmedizin zugelassen.

Eine Berechtigung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit beschrnkter Platzzahl ist mit der Zulassung als außerordentlicher Studierender nicht verbunden.

Der Stichprobentest ist keine Prfung gemß UG 2002 und kann nur einmal abgelegt werden.

Nach positiver Beurteilung der auferlegten Prfungen – laut Auflagenbescheid- und allenfalls der Abfassung der Diplomarbeit ist die Nostrifizierung beendet. Es kann der Abschlussbescheid zur Nostrifizierung erstellt werden.

Stichprobentest fr die Nostrifizierung Zahnmedizin

Der Stichprobentest zur Nostrifizierung des Studiums der Zahnmedizin findet einmal im Semester statt. Nostrifizierungswerber*innen sind berechtigt, an diesem Stichprobentest einmal teilzunehmen. Der Stichprobentest Zahnmedizin besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.

¹ó³¦³ó±ð°ù

  • Festsitzende und Abnehmbare Prothetik
  • Orale Chirurgie
  • Zahnerhaltung
  • Parodontologie und Prophylaxe

Nostrifizierung nach Stichprobentest

Die im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prfungen sind Prfungen im Sinne des UG 2002.

Zur Absolvierung der im Nostrifizierungsbescheid auferlegten Prfungen werden die Bewerber*innen als außerordentliche Studierende zum Studium der Zahnmedizin zugelassen.

Eine Berechtigung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit beschrnkter Platzzahl ist mit der Zulassung als außerordentlicher Studierender nicht verbunden.

Der Stichprobentest ist keine Prfung gemß UG 2002 und kann nur einmal abgelegt werden.

Nach positiver Beurteilung der auferlegten Prfungen – laut Auflagenbescheid- und allenfalls der Abfassung der Diplomarbeit ist die Nostrifizierung beendet. Es kann der Abschlussbescheid zur Nostrifizierung erstellt werden.

Information zum Stichprobentest

In Arbeit

Kontakt

Amtsdirektorin
Christina Bischof MBA MSc
T: +43 316 385 73664