Detaillierte Informationen zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universitt Graz und der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz finden Sie auf der Webseite der .
Am Aufnahmeverfahren fr das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universitt Graz und der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz fr das Studienjahr 2026/27 mssen alle Personen teilnehmen, die im Studienjahr 2026/27 zum Masterstudium Psychotherapie zugelassen werden wollen.
Ausgenommen sind jene Studienwerber*innen, die in Teil II § 3 der Verordnung aufgezhlt werden.
Zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren sind Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung eine der nachfolgenden Abschlsse von an in- oder auslndischen anerkannten postsekundren Bildungseinrichtungen absolvierten Studien nachweisen können:
- Bachelor- oder Masterstudium oder Diplomstudium Humanmedizin gemß § 10 Abs. 2 Z 1 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024);
- Bachelor- oder Diplomstudium Psychologie im Umfang von mindestens 180 ECTS gemß § 10 Abs. 2 Z 2 PThG 2024;
- Bachelorstudien gemß § 11 PThG 2024;
- Studien gemß § 10 Abs. 2 Z 3 bis 5 PThG 2024;
- Qualifikationen gem. § 10 Abs. 2 Z 6 bis 10 PThG, sofern diese durch den Abschluss eines Bachelorstudiums oder eines anderen Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus erworben wurden.
Liegt zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung noch keiner dieser Abschlsse vor, ist ein Nachweis ber bereits erbrachte Studienleistungen in Form eines Transcript of Records vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das betreffende Studium im Sommersemester 2026 (jedenfalls vor der Zulassung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie) abgeschlossen werden kann.