Aufgrund einer Richtlinie der KAGes, die in Übereinstimmung mit einer Empfehlung des Obersten Sanittsrates erstellt wurde, ist es fr alle Personen, die an KAGes-Spitlern ttig sind, erforderlich, die Immunitt gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Varicellen (Wind-pocken) nachzuweisen. Dies betrifft auch die im klinischen Bereich ttigen Studierenden der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz.
Die Â鶹ƵµÀ Universitt Graz ist somit verpflichtet, diesen Nachweis von den Studierenden einzufordern.
Der Nachweis ist ausschließlich mittels Formular zu erbringen.
- Studierende, die erstmalig zugelassen werden und fr Rckmelder*innen zum Studium nach Unterbrechung ist dieser Nachweis innerhalb der jeweiligen Zulassungsfristen im Zuge der persönlichen Vorsprache in der OE Studienmanagement im Fachbereich Zulassung abzugeben.
- Bereits zugelassene Studierende können den Infektionsschutz-Nachweis VOR Aufnahme einer Ttigkeit im klinischen Bereich entweder im One-Stop-Shop oder in der OE Studienmanagement im Fachbereich Zulassung abgeben.
Das Originalformular wird Ihnen wieder ausgehndigt, da Sie dieses beim Besuch von Lehrveranstaltungen mit Patient*innenkontakt (z.B. Praktika, Famulaturen, KPJ etc.) auf Verlangen vorzuweisen haben.
Der Nachweis der geforderten Immunitt wird erbracht durch:
- Positiven Antikörper-Titer oder
- Nachgewiesener zweimaliger Impfung (Impfpass) Ebenso ist die nachgewiesene Impfung gegen Hepatitis B erforderlich.
Wenn Sie die Grundimmunisierung (3 Impfungen: 0-1-6/12) bereits haben, ist ein HBs-Antikörper-Titer nachzuweisen. Sollten Sie keine Grundimmunisierung haben, sind zumindest zwei Impfungen innerhalb der letzten sechs Monate nachzuweisen.