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Infektionsschutzanforderungen

Aufgrund einer Richtlinie der KAGes, die in Übereinstimmung mit einer Empfehlung des Obersten Sanittsrates erstellt wurde, ist es fr alle Personen, die an KAGes-Spitlern ttig sind, erforderlich, die Immunitt gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Varicellen (Wind-pocken) nachzuweisen. Dies betrifft auch die im klinischen Bereich ttigen Studierenden der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz.

Die Â鶹ƵµÀ Universitt Graz ist somit verpflichtet, diesen Nachweis von den Studierenden einzufordern.

Der Nachweis ist ausschließlich mittels Formular zu erbringen.

  • Studierende, die erstmalig zugelassen werden und fr Rckmelder*innen zum Studium nach Unterbrechung ist dieser Nachweis innerhalb der jeweiligen Zulassungsfristen im Zuge der persönlichen Vorsprache in der OE Studienmanagement im Fachbereich Zulassung abzugeben. 
  • Bereits zugelassene Studierende können den Infektionsschutz-Nachweis VOR Aufnahme einer Ttigkeit im klinischen Bereich entweder im One-Stop-Shop oder in der OE Studienmanagement im Fachbereich Zulassung abgeben. 

Das Originalformular wird Ihnen wieder ausgehndigt, da Sie dieses beim Besuch von Lehrveranstaltungen mit Patient*innenkontakt (z.B. Praktika, Famulaturen, KPJ etc.) auf Verlangen vorzuweisen haben.

Der Nachweis der geforderten Immunitt wird erbracht durch:

  • Positiven Antikörper-Titer oder
  • Nachgewiesener zweimaliger Impfung (Impfpass) Ebenso ist die nachgewiesene Impfung gegen Hepatitis B erforderlich.

Wenn Sie die Grundimmunisierung (3 Impfungen: 0-1-6/12) bereits haben, ist ein HBs-Antikörper-Titer nachzuweisen. Sollten Sie keine Grundimmunisierung haben, sind zumindest zwei Impfungen innerhalb der letzten sechs Monate nachzuweisen.

Sollten Sie aus einem der nachfolgend angefhrten Lnder oder einem sonstigen Tuberkulose-Endemie-Gebiet kommen, ist auch der Befund eines aktuellen Lungenröntgens (nicht lter als zwei Monate) beizubringen.
Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Bulgarien, China, Estland, Georgien, Indien, Indonesien, Kasachstan, Kirgisistan, Kongo, Lettland, Litauen, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Rep. Moldau, Russische Föderation, Sdafrika, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam, Weißrussland.  

Gratis Impfungen und Titerbestimmungen

Sollten MMR oder Varicellen Impfungen notwendig sein, können diese in der Impfambulanz gleich durchgefhrt werden. MMR Impfungen sind in Österreich generell kostenfrei, die Kosten fr die Varicellen Impfungen bernimmt (bis auf Widerruf) die Med Uni Graz.

Gratis Impfungen und Titerbestimmungen

Achten Sie RECHTZEITIG auf einen vollstndigen Immunittsnachweis!

Sollte der Immunittsnachweis unvollstndig sein, verschiebt sich ihr Stationspraktikum auf das nchste Jahr. Zu jedem Termin in der Impfstelle UNBEDINGT mitzubringen: Impfpass und die Ergebnisse von bereits durchgefhrten Titerbestimmungen. Soweit möglich ist bitte auch das Formular
schon selbst auszufllen (Name, Geburtsdatum, Datum bereits vorhandener Impfungen).

Titer-Bestimmungen können in der Impfambulanz zu folgenden Preisen durchgefhrt werden:

Gebhr der Blutabnahme: € 4,80

  • Masern: € 18,50
  • Mumps: € 18,50
  • Röteln: € 24,60
  • Varicellen: € 18,50

Kontakt

Impfambulanz, Â鶹ƵµÀ- & Forschungsinstitut fr Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin 
ZWT, Neue Stiftingtalstrasse 2
8010 Graz
T: +43 316 385 73627

Im Sinne der Patient*innensicherheit kann eine Ttigkeit im patient*innennahen Bereich bei Praktika, Famulaturen, im KPJ etc ohne die oben genannten Nachweise nicht gestattet werden.