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Datenschutzerklrung

Informationsfreiheit

Mit 01.09.2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) fr öffentlich-rechtliche Organe in Kraft getreten. 

Demnach sind auch öffentliche Universitten verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen (proaktive Informationspflicht). In diesem Zusammenhang drfen wir Sie auf die öffentlichen Ausschreibungen im sowie unser Mitteilungsblatt verweisen. Im Mitteilungsblatt sind entsprechend § 20 Abs. 6 UG insbesondere folgende Informationen abrufbar:

  • Satzung, Entwicklungsplan und Organisationsplan einschließlich der Personalzuordnung; 
  • ·¡°ùö´Ú´Ú²Ô³Ü²Ô²µ²õ²ú¾±±ô²¹²Ô³ú;
  • Leistungsvereinbarung unverzglich nach deren Abschluss, Rechnungsabschluss und Wissensbilanz unverzglich nach deren Weiterleitung an die Bundesministerin oder den Bundesminister;
  • Verordnungen und Geschftsordnungen von Organen;
  • Richtlinien der Leitungsorgane;
  • Curricula;
  • von der Universitt zu verleihende akademische Grade sowie Bezeichnungen fr die Absolventinnen und Absolventen von Universittslehrgngen;
  • Mitteilungen an die Studierenden sowie sonstige Verlautbarungen von allgemeinem Interesse;
  • Ausschreibung und Ergebnisse von Wahlen;
  • Ausschreibung von Stellen und Leitungsfunktionen;
  • Mitglieder der Leitungsorgane;
  • Verleihung von Lehrbefugnissen;
  • Berechtigungen und erteilte Bevollmchtigungen;
  • Verwendung der Studienbeitrge;

Weitere Informationen von allgemeinem Interesse, die nach dem 01.09.2025 entstehen, werden – sofern keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen – ber das Portal veröffentlicht und sind dort abrufbar.

Darber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ein Informationsbegehren an die Â鶹ƵµÀ Universitt Graz zu richten. Diesem kann entsprochen werden, wenn keine berechtigten Interessen (z.B. Datenschutz, Urheberrecht) der Â鶹ƵµÀn Universitt Graz oder sonstiger Dritter berwiegen. Fr Informationsbegehren verwenden Sie nach Möglichkeit das .